Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Autopflege, Fahrzeugreinigung,
Wagenwäsche, Autoreinigung & Werkstattservice
§ 1 Allgemeines
Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Reinigungs- und
Reparatur aufträge gelten ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde
Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder juristische Person
ist, die nachstehenden Bedingungen. Änderungen oder
Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Auftragserteilung
Aufträge können persönlich, telefonisch, per Telefax,
per E-Mail, auf dem Postweg bzw. per Telefaxübermittlung an uns
gerichtet werden. Diese Aufträge gelten erst dann als angenommen,
wenn die Annahme von uns wenigstens telefonisch bestätigt worden
ist.
Unsere
Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ohne
Rücksicht darauf, ob er Kaufmann ist, die Ablehnung nicht
unverzüglich mitteilt. Ein im gegenseitigen Einverständnis
geschlossener Auftrag, auch mündlich, gilt als
Vertragsabschluß im Sinne des BGB.
Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem schriftlichen Einverständnis als angenommen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten
innerhalb des Hauptaktionsradius der betreffenden Niederlassung frei
Haus. Außerhalb des Radius zzgl. Fahrtgeldpauschale.
Unsere
Rechnungen sind sofort nach Erhalt (ohne Abzug von Skonto o.ä.)
zahlbar. Eine andere Zahlungsform bedarf der Schriftform auf unseren
Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen.
Bei Zielüberschreitung berechnen wir Zinsen in Höhe von 2%
über Bankzins. Die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen.
Zahlungen sind grundsätzlich in der Landeswährung zu leisten.
Das Einrichten von Preisänderungen oder Rabattregelungen bleibt der jeweiligen Niederlassung vorbehalten.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns
nicht anerkannter Ansprüche des Kunden ist ebenso wie die
Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Reklamationen
berechtigen in keiner Weise zur Zurückhaltung von Zahlungen.
§ 4 Der Kunde
Der Kunde verpflichtet sich mit der Erteilung des Auftrages den zu
behandelnden PKW innerhalb den Hauptaktionsradius der zuständigen
Niederlassung zu parken und alle Wert- und persönlichen
Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Des weiteren verpflichtet er sich den von uns bestimmten
ausführenden Mitarbeiter während und an der Ausführung
der Arbeiten nicht zu behindern. Die Wahl des ausführenden
Mitarbeiters liegt gänzlich bei uns.
Sollte sich das zu behandelnde Fahrzeug nicht auf dem persönlichen
Privatgrundstück des Kunden befinden bestätigt er hiermit vor
Beginn der Arbeiten die Genehmigung des Stellplatzbesitzers eingeholt
zu haben.
Dem Kunden wird nahe gelegt, die vereinbarten Leistungen und das
zurückerhaltene Restgeld sofort zu prüfen, da spätere
Reklamationsansprüche nicht berücksichtigt werden
können. Dieses gilt auch bei einer eventuellen Beschädigung
des Fahrzeuges.
Bei Abbruch der Arbeiten seitens des Kunden, gilt der Auftrag als zur
Zufriedenheit des Kunden ausgeführt und der Rechnungsbetrag wird
in voller Höhe fällig.
§ 5 Ausführung der Arbeiten
Der ausführende Mitarbeiter unseres Unternehmens verpflichtet
sich, den ihm zugeteilten Auftrag bestmöglich auszuführen und
den Wünschen des Kunden im Rahmen der geltenden
Preis-Leistungs-Vereinbarung nachzukommen. Hierbei gelten die vorab
vereinbarten Preise als verbindlich. Abbildungen und Beschreibungen in
Prospekten oder Preislisten oder im Internet sind für die
Ausführung nicht verbindlich.
Die Reinigungsprogramme können nach Ermessen des Kunden
individuell zusammengestellt werden, die ausgehandelten Preise sind
hierbei verbindlich.
Bei vereinbarten Leistungen, die vor Ort durch gesetzliche Vorgaben
oder sonstigen Gründen nicht zu erbringen sind, gilt es als
vereinbart, dass das Fahrzeug aus eigenem Antrieb zum
nächstgelegenen Vertragsreinigungsstützpunkt gebracht wird.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden das Flecken oder ganze
Teile im Fahrzeugteppich oder Verkleidungen mit Farbe abgedeckt wird,
falls eine Reinigung keinen Erfolg hatte.
§ 6 Bestandteile der Reinigungsvereinbarung
Der
Auftraggeber erklärt sich einverstanden das sein Fahrzeug von
einem Mitarbeiter der Firma Cosmeti-Car zum nächstgelegenen
Waschplatz gefahren wird.
Sollte aufgrund des Fahrzeugzustandes oder –größe der
vorgegebene Arbeitszeitaufwand überschritten werden, wird für
jede weitere Stunde von uns ein Aufpreis in Höhe von 25 € je
Stunde berechnet. Alle Außenreinigungsprogramme sind vor Ort
wetterabhängig. Sollte deren Ausführung durch höhere
Gewalt ver- bzw. behindert werden, steht es dem Kunden frei zu
entscheiden, ob das Fahrzeug zur Beendigung des Auftrages durch eigenen
Antrieb zu einem Reinigungsstützpunkt gebracht wird, oder ob der
Auftrag zu einem späteren Termin beendet werden soll. Im Falle
späterer Beendigung gilt die erbrachte Leistung als Teilauftrag
bzw. selbständiges Geschäft. Es erfolgt hierüber
gesonderte Rechnung. Der Kunde hat nicht das Recht, diese Rechnung erst
nach Beendigung des Gesamtauftrages zu bezahlen.
§ 7 Haftung und Garantie
Die Firma Cosmeti-Car übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht werden.
Die Haftung für Schäden, die vor der Reinigung und Pflege an
dem betroffenen Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Reinigung
und Pflege veräußert wurden, wird nicht übernommen. Die
Mitarbeiter der Firma Cosmeti-Car machen
den Kunden vor Beginn der arbeiten auf bereits sichtbare vorhandene
Schäden aufmerksam, die der Kunde schriftlich zu bestätigen
hat. Im Gegenzug hat der Kunde einen unseren Mitarbeiter über
bestehende Schäden, insbesondere Kratzer und Beulen und
ähnliches vor Arbeitsbeginn hinzuweisen.
Die Firma Cosmeti-Car übernimmt keine Garantie für den erfolg
der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der
Zustand des Kraftfahrzeuges schon im vornherein an einem Erfolg
zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn
der arbeiten informiert.
Keine Haftung wird für folgende Punkte gewährt.
1. Es
ist als normal anzusehen das Beschädigungen des Lackes (Kratzer,
Steinschlag, Lackablösungen) erst nach dem polieren sichtbar
werden können wenn sie vom Schmutz oder Waschstraßenspuren
überlagert waren.
2. Beim
polieren können Schadhafte Lackstellen die bereits mit Tupflack
behandelt wurden wieder sichtbar werden da Tupflack eine andere
Lackhärte als der Gesamtlack aufweisen kann.
3. Falls
das Fahrzeug außerhalb unserer Öffnungszeiten auf unserem
Firmengelände abgestellt wird, übernehmen wir keine Haftung
für Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs.
4.
Bei Durchrostung oder Rost, der durch Spotrepair (lackieren) abgedeckt
wird, kann keine Garantie dafür übernommen werden das der
Rost wieder durchkommt.
§ 8 Erfüllungsort
Gerichtsstand ist unabhängig des Erfüllungsortes für
Leistung, Lieferung und Zahlung Osterholz - Scharmbeck. Sofern der
Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass
für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem diesem zugrunde liegenden
Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert das
Gericht in Osterholz - Scharmbeck zuständig ist. Die Nichtigkeit
einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs und
Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine
Anwendung.