Cosmeti-Car
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Autopflege, Fahrzeugreinigung, Wagenwäsche, Autoreinigung & Werkstattservice

 

§ 1 Allgemeines
Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Reinigungs- und Reparatur aufträge gelten ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder juristische Person ist, die nachstehenden Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

§ 2 Auftragserteilung
Aufträge können persönlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail, auf dem Postweg bzw. per Telefaxübermittlung an uns gerichtet werden. Diese Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme von uns wenigstens telefonisch bestätigt worden ist.

Unsere Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ohne Rücksicht darauf, ob er Kaufmann ist, die Ablehnung nicht unverzüglich mitteilt. Ein im gegenseitigen Einverständnis geschlossener Auftrag, auch mündlich, gilt als Vertragsabschluß im Sinne des BGB.

Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem schriftlichen Einverständnis als angenommen.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten innerhalb des Hauptaktionsradius der betreffenden Niederlassung frei Haus. Außerhalb des Radius zzgl. Fahrtgeldpauschale.

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt (ohne Abzug von Skonto o.ä.) zahlbar. Eine andere Zahlungsform bedarf der Schriftform auf unseren Auftragsbestätigungen bzw. Rechnungen.
Bei Zielüberschreitung berechnen wir Zinsen in Höhe von 2% über Bankzins. Die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlich in der Landeswährung zu leisten.
Das Einrichten von Preisänderungen oder Rabattregelungen bleibt der jeweiligen Niederlassung vorbehalten.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zur Zurückhaltung von Zahlungen.

 

§ 4 Der Kunde
Der Kunde verpflichtet sich mit der Erteilung des Auftrages den zu behandelnden PKW innerhalb den Hauptaktionsradius der zuständigen Niederlassung zu parken und alle Wert- und persönlichen Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Des weiteren verpflichtet er sich den von uns bestimmten ausführenden Mitarbeiter während und an der Ausführung der Arbeiten nicht zu behindern. Die Wahl des ausführenden Mitarbeiters liegt gänzlich bei uns.
Sollte sich das zu behandelnde Fahrzeug nicht auf dem persönlichen Privatgrundstück des Kunden befinden bestätigt er hiermit vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung des Stellplatzbesitzers eingeholt zu haben.
Dem Kunden wird nahe gelegt, die vereinbarten Leistungen und das zurückerhaltene Restgeld sofort zu prüfen, da spätere Reklamationsansprüche nicht berücksichtigt werden können. Dieses gilt auch bei einer eventuellen Beschädigung des Fahrzeuges.
Bei Abbruch der Arbeiten seitens des Kunden, gilt der Auftrag als zur Zufriedenheit des Kunden ausgeführt und der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.

 

§ 5 Ausführung der Arbeiten
Der ausführende Mitarbeiter unseres Unternehmens verpflichtet sich, den ihm zugeteilten Auftrag bestmöglich auszuführen und den Wünschen des Kunden im Rahmen der geltenden Preis-Leistungs-Vereinbarung nachzukommen. Hierbei gelten die vorab vereinbarten Preise als verbindlich. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten oder im Internet sind für die Ausführung nicht verbindlich.
Die Reinigungsprogramme können nach Ermessen des Kunden individuell zusammengestellt werden, die ausgehandelten Preise sind hierbei verbindlich.
Bei vereinbarten Leistungen, die vor Ort durch gesetzliche Vorgaben oder sonstigen Gründen nicht zu erbringen sind, gilt es als vereinbart, dass das Fahrzeug aus eigenem Antrieb zum nächstgelegenen Vertragsreinigungsstützpunkt gebracht wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden das Flecken oder ganze Teile im Fahrzeugteppich oder Verkleidungen mit Farbe abgedeckt wird, falls eine Reinigung keinen Erfolg hatte.


 § 6 Bestandteile der Reinigungsvereinbarung

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden das sein Fahrzeug von einem Mitarbeiter der Firma Cosmeti-Car zum nächstgelegenen Waschplatz gefahren wird.
Sollte aufgrund des Fahrzeugzustandes oder –größe der vorgegebene Arbeitszeitaufwand überschritten werden, wird für jede weitere Stunde von uns ein Aufpreis in Höhe von 25 € je Stunde berechnet. Alle Außenreinigungsprogramme sind vor Ort wetterabhängig. Sollte deren Ausführung durch höhere Gewalt ver- bzw. behindert werden, steht es dem Kunden frei zu entscheiden, ob das Fahrzeug zur Beendigung des Auftrages durch eigenen Antrieb zu einem Reinigungsstützpunkt gebracht wird, oder ob der Auftrag zu einem späteren Termin beendet werden soll. Im Falle späterer Beendigung gilt die erbrachte Leistung als Teilauftrag bzw. selbständiges Geschäft. Es erfolgt hierüber gesonderte Rechnung. Der Kunde hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Beendigung des Gesamtauftrages zu bezahlen.

 

§ 7 Haftung und Garantie
Die Firma Cosmeti-Car  übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch ihre Arbeit am Kraftfahrzeug verursacht werden.
Die Haftung für Schäden, die vor der Reinigung und Pflege an dem betroffenen Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Reinigung und Pflege veräußert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Firma Cosmeti-Car  machen den Kunden vor Beginn der arbeiten auf bereits sichtbare vorhandene Schäden aufmerksam, die der Kunde schriftlich zu bestätigen hat. Im Gegenzug hat der Kunde einen unseren Mitarbeiter über bestehende Schäden, insbesondere Kratzer und Beulen und ähnliches vor Arbeitsbeginn hinzuweisen.
Die Firma Cosmeti-Car übernimmt keine Garantie für den erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeuges schon im vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der arbeiten informiert.

Keine Haftung wird für folgende Punkte gewährt.

1.      Es ist als normal anzusehen das Beschädigungen des Lackes (Kratzer, Steinschlag, Lackablösungen) erst nach dem polieren sichtbar werden können wenn sie vom Schmutz oder Waschstraßenspuren überlagert waren.

2.      Beim polieren können Schadhafte Lackstellen die bereits mit Tupflack behandelt wurden wieder sichtbar werden da Tupflack eine andere Lackhärte als der Gesamtlack aufweisen kann.

3.      Falls das Fahrzeug außerhalb unserer Öffnungszeiten auf unserem Firmengelände abgestellt wird, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs.

4. Bei Durchrostung oder Rost, der durch Spotrepair (lackieren) abgedeckt wird, kann keine Garantie dafür übernommen werden das der Rost wieder durchkommt. 

 

§ 8 Erfüllungsort
Gerichtsstand ist unabhängig des Erfüllungsortes für Leistung, Lieferung und Zahlung Osterholz - Scharmbeck. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem diesem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert das Gericht in Osterholz - Scharmbeck zuständig ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.